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07. Juni 2006

Österreich bleib frei

Volksbegehren im Verfassungsausschuss Strache und Rosenkranz präsentieren ihre Anliegen

Der Verfassungsausschuss leitete heute die parlamentarische Behandlung des von der FPÖ initiierten und von 258.281 Österreicherinnen und Österreichern unterzeichneten Volksbegehrens mit dem Titel "Österreich bleib frei!" ein. In einer ausführlichen Diskussion hatten Heinz-Christian Strache und Abgeordnete Barbara Rosenkranz (F) seitens der Proponenten die Gelegenheit, die Ziele - Aufrechterhaltung der Neutralität, kein EU-Beitritt der Türkei und keine Änderung der EU-Verfassung ohne Volksabstimmung - zu bekräftigen. Die Vertreter von ÖVP, BZÖ, SPÖ und Grünen bezeichneten die Forderungen der Initiative hingegen als inhaltlich verfehlt und obsolet.

Heinz-Christian Strache betonte, der FPÖ gehe es darum, durch dieses Volksbegehren jenen Teil der Bevölkerung zu vertreten, der inhaltlich anderer Meinung ist als die vier Parlamentsparteien. Er appellierte an die Abgeordneten, die Anliegen von 250.000 Menschen ernst zu nehmen, und warnte davor, das Volksbegehren in einem Begräbnis erster Klasse zu schubladisieren.

Das Volksbegehren werfe grundsätzliche Fragen auf, die einer Volksabstimmung zuzuführen sind, stand für Strache fest. Er sprach von einer Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung durch den EU-Verfassungsentwurf, bei der vor allem die Neutralität zu Grabe getragen werde, und sah die Türkei aus geographischen wie politischen Gründen in keiner Weise geeignet, Mitglied der EU zu werden.

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (F) interpretierte das Volksbegehren als Gelegenheit, eine Politik zu korrigieren, die von den Bürgern nicht mehr mitgetragen wird, und sah die Intentionen der Initiative durch die Stimmungslage der Bevölkerung bestätigt. Die EU-Verfassung würde die österreichische Neutralität völlig aushöhlen, ein Beitritt der Türkei wiederum hätte eine gänzliche Veränderung des Charakters der Union mit wesentlichen politischen und sozialen Auswirkungen zur Folge, warnte sie. Aus diesem Grund sei es unverzichtbar, über die beiden Fragen eine Volksabstimmung zuzulassen.


 

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