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20. September 2019

Landesrat Waldhäusl: Gegen Wiener Neustädter Messerstecher wurde Aberkennungsverfahren eingeleitet!

21-jähriger Gewalttäter aus Syrien hat jegliches Bleiberecht verwirkt

„Wer sich in Niederösterreich nicht an unsere Gesetze hält, hat jegliches Bleiberecht verloren. So auch jener syrische Gewalttäter, der vergangene Woche in Wiener Neustadt einen Türsteher mit einem Messer in den Hals gestochen hat“, sagt Sicherheits-Landesrat Gottfried Waldhäusl. „Es wurde nach der Tat umgehend ein Aberkennungsverfahren seines Asylstatus‘ eingeleitet. Wenn dieses rechtskräftig wird, sind es nur noch wenige Schritte bis zu der Abschiebung des 21-Jährigen.“

 

Der brutale Übergriff auf den Sicherheitsmann erinnert an einen Vorfall in einer Heidenreichsteiner Disco, wo im Februar 2019 ein junger Afghane ebenfalls zugestochen hat. Der Security-Mitarbeiter hatte damals den Asylwerber des Lokals verwiesen, nachdem der Frauen belästigt hat. Daraufhin war der 23-Jährige ausgerastet und wollte dem Türsteher mit einer abgebrochenen Flasche in den Hals stechen. „Was dieser aber im letzten Moment verhindern konnte, trotzdem aber eine massive Schnittwunde an der Wange davontrug“, schildert Waldhäusl.

 

„Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Flüchtende in unserem Land Schutz und Hilfe erfahren sollen“, so Waldhäusl. „Wer allerdings auf unsere Landsleute losgeht, hat jedes Recht auf einen Aufenthaltstitel verwirkt.“

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