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04. Oktober 2019

FP-Landbauer: Änderungen im NÖ Hundehaltegesetz zum Schutz unserer Kinder!

Beschlussfassung im NÖ Landtag am 24. Oktober – Niederösterreich setzt auf Eigenverantwortung der Hundehalter

„Eine hundertprozentige Sicherheit kann es nie geben. Als Volksvertreter haben wir jedoch die Pflicht, den größtmöglichen Schutz aller zu gewährleisten und Gefährdungspotenziale zu minimieren“, kommentiert FPÖ-Klubobmann Udo Landbauer die final vorliegende Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die sich am oberösterreichischen Modell orientiert. De facto ist die Anzahl an Hundebissen in den letzten Jahren – wie die Statistik des Kuratoriums für Verkehrssicherheit belegt – nämlich gestiegen, mehr als 3.600 wurden alleine im Jahr 2017 zur Anzeige gebracht. „2015 waren es noch um 600 weniger. Hier war dringender Handlungsbedarf gegeben“, verweist Landbauer auf die nunmehr vorliegenden Änderungen des NÖ Hundehaltegesetzes. In Niederösterreich setzt man auf die Eigenverantwortung der Hundehalter. „Und im Gegensatz zu Wien werden Hunde in unserem Bundesland nicht kriminalisiert“, betont Landbauer. 

 

Was ist neu? „Im Wesentlichen kommt zur Leinenpflicht eine Maulkorbpflicht an bestimmten Orten dazu. Das betrifft größere Menschenansammlungen und vor allem Plätze, die häufig von Kindern frequentiert werden – wie etwa Kinderspielplätze, Schulen oder Kindergärten. Das neue Hundehaltegesetz ist so gesehen auch ein Sicherheitsgesetz für die Jüngsten und somit am schützenwertesten in unserer Gesellschaft, nämlich unsere Kinder“, bedankt sich Landbauer bei Tierschutzlandesrat Gottfried Waldhäusl für die gezielten Gesetzesänderungen mit Augenmaß und Hausverstand.

 

Im neuen Gesetz sind auch Hundesicherungszonen vorgesehen. Demnach können Gemeinden durch Verordnung an Orten, an denen ein Gefährdungspotenzial besteht ebenso eine Leinen- und Maulkorbpflicht erlassen. Hinzu kommt ein Hundehalteverbot bei einem gesetzlich erwirkten Waffenverbot und die Meldepflicht an die nächste Wohnsitzgemeinde bei einem Wohnsitzwechsel des Hundehalters, der einen auffälligen Hund besitzt. „Damit wird die Qualität im Zusammenleben zwischen Hundehaltern und Menschen ohne Hund weiter verbessert“, sagt Landbauer.

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