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02. Juli 2021

FP-Landbauer: Abstimmungs-Tohuwabohu im NÖ Landtag

ÖVP & SPÖ verursachen Gesetzespanne

„Bei der gestrigen Sitzung des Niederösterreichischen Landtages ist es zu einer peinlichen Abstimmungspanne gekommen, die von den SPÖ-Landtagsabgeordneten verursacht wurde“, berichtete der Partei- und Klubobmann der FPÖ-NÖ Udo Landbauer. Abstimmungsgegenstand sei ein gemeinsamer Antrag von ÖVP und SPÖ gewesen, bei dem es um eine Änderung der Landtags- und Gemeinderatswahlordnung gegangen sei. Diese befinde sich im Verfassungsrang, weshalb die Zustimmung von mindestens 38 Abgeordneten notwendig gewesen sei.

„Der dazu von der FPÖ eingebrachte Antrag auf getrennte Abstimmung hat die Mandatare der Sozialdemokraten offenbar derart irritiert, dass es in weiterer Folge zu einem Abstimmungs-Tohuwabohu gekommen ist“, fasste Landbauer die skurrile Situation zusammen. So dürfte es den SPÖ-Abgeordneten nicht immer ganz klar gewesen sein, was sie da gerade abstimmen würden. Denn beim eigentlichen Antrag, der eine Zweidrittelmehrheit benötigt hätte, seien sie einfach sitzen geblieben, wodurch der Antrag mit den Stimmen der ÖVP und Neos in der Minderheit geblieben sei, berichtete Landbauer.

Auf Druck der ÖVP habe sich dann die sich am Vorsitz befindliche Dritte Landtagspräsidentin Karin Renner (SPÖ) dazu hinreißen lassen das Votum mittels namentlicher Abstimmung zu wiederholen, was letztendlich zur von SPÖ und ÖVP gewünschten Zustimmung geführt habe. „Der ‚Schönheitsfehler‘ dabei ist nur, dass bei namentlichen Abstimmungen nur jene Abgeordneten stimmberechtigt sind, die bei der vorherigen Abstimmung auch schon im Saal waren. Das war hier nicht der Fall, da einige SPÖ-Mandatare zuvor abwesend waren, bei der namentlichen Abstimmung aber sehr wohl mitgestimmt haben“, sagte Landbauer, der den Landtagspräsidenten aufforderte das verfassungsmäßige Zustandekommen des Gesetzesbeschlusses nicht zu beurkunden. Ebenso forderte Landbauer die Landeshauptfrau auf, diesen Beschluss weder gegenzuzeichnen, noch im Landesgesetzblatt kundzumachen, widrigenfalls er sich weitere rechtliche Schritte vorbehält.

„In einer Demokratie darf und soll man über alles abstimmen können. Aber bitte rechtskonform! Das gilt auch für die ÖVP und die SPÖ. Das ist das Mindeste, das wir als Gesetzgeber unserer Bevölkerung schuldig sind“, so Landbauer.

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